Landhaus in der Wische Bed & Breakfast und Café Diele am Deich (Foto anklicken um auf WEB Seite zu gelangen)

Immer zum Nachteil des Bürgers

Sicher kann in diesem von Bürokraten regierten Deutschland keiner sein  - und erst recht nicht in Brandenburg.



Wir sind mal wieder um eine Erfahrung reicher. Nach Brandenburgischer Bauordnung gemäß §76 Abs.3 braucht man noch (in den meisten anderen Bundesländern ist dies schon lange abgeschafft) vor Einzug in ein neues Haus die Nutzungsfreigabe durch das Bauamt. Das Bauamt kontrolliert also, ob das Haus lt. Baugenehmigung gebaut wurde und allen Sicherheitsvorschriften entspricht, z.B. Treppengeländer, Absturzsicherungen an Balkon etc. Obwohl dies bei uns der Fall ist, wurde uns trotzdem nur eine Teil-Fertigstellung und Nutzung unseres Wohnhauses genehmigt. Selbstverständlich nach Aktenlage, die Kosten belaufen sich daher "nur" auf 148,-- €.


Schuld daran ist der Denkmalschutz. Denn die Außenverkleidung konnte wetterbedingt im letzten Jahr nicht mehr fertiggestellt werden. Und bis April wird dies wohl auch so bleiben. Die Denkmalschutzbehörde erteilt die Genehmigung aber nur, wenn auch die Außenfassade an unserem Neubau(!) fertig ist. Dabei könnte ein Teil der Backsteinfassade bereits begutachtet werden und auch das Holz für den Anbau ist schon angeliefert. Was sollten wir also noch anders bauen?


Aufgrund der fehlenden Endabnahme weigert sich aber die Versicherung, unsere Bauwesenversicherung in eine reguläre Feuer- und Hausratversicherung umzuwandeln. Sollte unser Haus also zur Zeit abbrennen, ist im Prinzip nur der Rohbau versichert. Aufgrund rein optischer Restarbeiten, die wir wegen des eisigen Wetters nicht zu verschulden haben, verweigert uns der Denkmalschutz also die Abnahme und setzt uns dem Risiko der Unterversicherung aus. Unglaublich, aber wahr!

Interessant wird es aber erst, wenn man sich die Definition des Finanzamtes zur Bezugsfertigkeit ansieht, wenn es um die Bewertung unseres Hauses, und damit um Steuerzahlungen, geht. Da steht nämlich

"Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen. Der tatsächliche Einzug als auch die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde sind für den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht entscheidend. Geringfügige noch fehlende Restarbeiten (z.B. Tapezierarbeiten, Außenputz) schieben den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht hinaus."

Jedes Amt stellt also seine eigenen Regeln auf, ohne sich mit anderen Ämtern, intern und untereinander abzusprechen. Es interessiert auch keinen. Dafür schickt uns das Finanzamt aber Formulare und will u.a. wissen, wie wir heizen, ob und wieviele Wasser- oder Trockenklosetts wir haben und ob diese sich innerhalb oder außerhalb der Wohnung befinden. Das Finanzamt will auch wissen, in welchen Zimmern wir "bessere" Fußböden haben und vergleicht dabei Intarsienparkett mit Veloursboden. Hammerhart! 


Auf jeden Fall ist einmal mehr bewiesen, dass der Staat immer zu seinen Gunsten entscheidet und der Bürger einfach auf der Strecke bleibt. Wir sind immer die Dummen!

Aber trotzdem war unser erster Winter hier toll!


Auf den Hund gekommen ...

Familienzuwachs auf vier Pfoten!




Das ist unsere Amy. 
Ist sie nicht eine besonders hübsche junge Golden Retriever-Dame? Seit Anfang diesen Monats lebt sie nun bei uns und sie hat nicht nur unsere Herzen, sondern auch die unserer Freunde und Nachbarn im Sturm erobert. Sie ist total lieb und kommt auch prima mit unseren Katzen Mia und Hexe zurecht. Deren Begeisterung hält sich zwar noch etwas in Grenzen und es gibt natürlich einen Sicherheitsradius. Aber sie haben bemerkt, dass Amy ganz ruhig ist und bald werden sie sich komplett an sie gewöhnt haben ...



... und Amy sich ganz bestimmt auch an uns!